Neue Orte für Shared Mobility
In Düsseldorf gibt es ein besonderes und wirkungsvolles Konzept für den Umgang mit E-Scootern und Co.! Leih-Scooter, -Fahrräder und -Elektroroller kannst du an ausgewiesenen Sharingstationen sicher mieten, tauschen und parken. Die Parkzonen erkennst du an der weißen Bodenmarkierung mit dem Schriftzug ›SharingStation‹ sowie an dem zugehörigen Schild. Auch in den Apps der Anbieter sind die Sharingstationen entsprechend klar gekennzeichnet. Außerhalb dieser Stationen wird das Abstellen, gemäß den kommunalen Vorgaben, digital durch die Anbieter unterbunden. Der Verleihvorgang läuft also so lange weiter, bis du dein entsprechendes Leihfahrzeug in der Station abgestellt hast.
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Wachsendes Netzwerk
Das Düsseldorfer Netzwerk an Sharingstationen ist bereits über 130 Stationen stark und somit das größte Nordrhein-Westfalens. Über 100 Sharingstationen befinden sich in der Düsseldorfer Innenstadt, in den Stadtteilen Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte und weitere 20 auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität und des Universitätsklinikums Düsseldorf. In den kommenden Monaten und Jahren wird das Netzwerk kontinuierlich weiter ausgebaut. Neue Sharingstationen werden insbesondere in Stadtteilzentren, an ÖPNV-Haltepunkten und weiteren Orten öffentlichen Interesses entstehen.
Zudem werden für große Veranstaltungen (wie beispielsweise die Rheinkirmes) zeitlich begrenzte Sharingstationen eingerichtet. Entsprechende Hinweise findest du im Bereich Aktuelles.
Sharingstationen
Umgesetzt
Fahrzeuge Obergrenze
Innenstadt
Fahrzeuge Obergrenze
Stadtweit
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
In den letzten Jahren hat sich das Angebot für Mikromobilität schnell weiterentwickelt. Aus diesem Grund trat am 15.06.2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Sie hält die notwendigen Regelungen fest, die als Grundlage für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr dienen.
Nach der Verordnung dürfen Elektrokleinstfahrzeuge, wie beispielsweise E-Scooter, nur auf Radverkehrsflächen genutzt werden, sofern diese vorhanden sind. Sind diese nicht vorhanden, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge auch auf der Fahrbahn oder außerorts auf dem Seitenstreifen genutzt werden.
Eine Führerscheinpflicht besteht für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht.
Fragen? Wir haben Antworten
FAQ
Was ist eine Sharingstation?
Sharingstationen sind gesondert markierte Parkzonen für Leih-Fahrräder, E-Scooter und Elektroroller. Du erkennst sie an der weißen Bodenmarkierung mit dem Schriftzug ›SharingStation‹ sowie dem zugehörigen Schild. Auch in den Apps der Shared Mobility Anbieter sind die Sharingstationen entsprechend klar gekennzeichnet. Das Abstellen außerhalb dieser Stationen wird digital durch die Anbieter unterbunden. Der Verleihvorgang läuft also so lange weiter, bis du dein Fahrzeug in der Station abgestellt haben.
Welche Fahrzeuge können in Sharingstationen gemietet und zurückgegeben werden?
Sharingstationen dienen dazu, die Parksituation für Mikromobile zu ordnen. Dazu zählen Leih-Fahrräder, E-Scooter, und Elektroroller. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Zufahrtsbeschränkungen oder auch begrenztem Platzangebot, können an einigen Sharingstationen jedoch nicht alle Fahrzeuge abgestellt oder ausgeliehen werden. Eine individuelle Beschilderung der Sharingstation zeigt an, für welche der oben genannten Fahrzeuge die jeweilige Station genutzt werden kann.
Welche Anbieter für E-Scooter, Elektroroller, und Leihfahrräder gibt es an den Sharingstationen?
Aktuell gibt es in Düsseldorf vier Anbieter von E-Scootern und Leih-E-Bikes (Bolt, Lime, TIER und Voi) einen Anbieter von Elektrorollern (Eddy) und das Nextbike-Fahrrad von Tier.
Wie und wo kann ich E-Scooter, Elektroroller und Leih-Fahrräder parken?
Beachte folgende Dinge, wenn du dein Ziel erreicht hast und dein Leih-Fahrzeug abstellen willst:
- Du solltest dich nicht in einer Verbotszone befinden. Du kannst deine Fahrt in diesem Bereich nicht beenden. Wenn du dich an der Grenze zum Parkverbot befindest, kann es sein, dass die Fahrt aufgrund von leichten GPS-Abweichungen nicht beendet werden kann. Dies lässt sich leicht beheben, wenn du etwas tiefer in das Geschäftsgebiet hineinfährst. Du erkennst die Verbotszone in den Apps der jeweiligen Anbieter anhand des roten Hintergrundes.
- Der von dir gewählte Parkplatz darf keine öffentlichen Wege, Gehwege, Fahrradwege, Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Haltestellen, Einfahrten oder Gebäudeeingänge jeglicher Art blockieren.
- Du darfst nicht auf Privatgrundstücken oder in Hinterhöfen parken.
- Parke den E-Scooter immer aufrecht.